Weitere Versicherungen & Vorsorge

Personen-, Sach- & Vermögensversicherungen

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, kommt nicht darum herum, sich mit den Themen soziale und berufliche Absicherung, Versicherungsschutz und Altersvorsorge zu befassen.

Versicherungen lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen. Generelle Aussagen zum Deckungsbedarf bei Jungunternehmen lassen sich kaum machen, denn dieser hängt stark von der Branche und der individuellen Risikosituation ab. Am besten lassen Sie sich von verschiedenen Anbietern beraten und Offerten unterbreiten.

Vertiefende Detailinformationen

Zu den Personenversicherungen werden in der Schweiz folgende Versicherungen gezählt:

  • AHV und IV
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Krankenversicherung (KVG)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Militärversicherung (MV)

Weiterführende Informationen zu den Personenversicherungen und zu den Sozialversicherungen (siehe Navigationspunkt Sozialversicherungen).

Sachversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen infolge Feuer, Wasser, Glas oder Diebstahl (Beraubung und Einbruchdiebstahl) entstehen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungspakete an, die speziell auf die Bedürfnisse von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind.

Gebäudeversicherung (Feuer)
Mit der Gebäudeversicherung werden Schäden am Gebäude und an fest installierten Sachen versichert. Die Gebäudefeuerversicherung ist im Kanton Zürich und in den meisten anderen Kantonen obligatorisch. Darin eingeschlossen sind auch bestimmte Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Hochwasser). Einrichtungsgegenstände (Mobiliar) und Betriebsmittel (Waren) sind hingegen nicht mitversichert. Hierfür ist eine separate Versicherung (Fahrhabe) erforderlich.

Sachversicherung (Fahrhabe)
Zerstörte oder beschädigte Geschäftseinrichtungen oder Waren infolge von Feuer, Wasser, Diebstahl (Beraubung und Einbruchdiebstahl) oder Glasbruch können Ihre Existenz als Unternehmer bedrohen. Diese Versicherung ist sehr ähnlich wie die private Hausrat-Versicherung und deckt auch Schäden am Eigentum von Dritten, gemietete, geleaste oder in Obhut genommene Sachen.

Technische Versicherungen
Technische Versicherungen können z.B. für EDV-Anlagen, für technische Anlagen (Telefonie), für Maschinen oder für deren Montage abgeschlossen werden. Die Versicherungen übernehmen die Reparatur- und Ersatzkosten. Diese Versicherungen sind sinnvolle Ergänzungen zur Sachversicherung (Fahrhabe), die im technischen Bereich nicht immer ausreichend Sicherheit bietet.

Die Vermögensversicherungen schützen primär das Vermögen. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:

a) Motorfahrzeug-Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für alle Motorfahrzeuge (Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge), die auf öffentlichen Strassen fahren. Versichert sind Schäden, die Dritten mit dem Fahrzeug zugefügt werden. Die Prämie für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist unter anderem abhängig vom Alter des Fahrers, seiner Fahrerfahrung und dem Autotyp. Weiter ist sie als Bonus- / Malussystem aufgebaut, d.h. die Prämie wird bei unfallfreiem Fahren reduziert (Bonus) und nach einem Schaden erhöht (Malus).

b) Betriebs- / Berufshaftpflicht
Wer einer Drittperson, sei es aus Absicht oder aus Fahrlässigkeit, einen Schaden zufügt, kann haftpflichtig gemacht werden. Es gibt unzählige Gefahrenquellen, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben können. Man unterscheidet in der Praxis drei Risiko- und Gefahrenbereiche:

  •     Anlagerisiken (z.B Werkmängel)
  •     Betriebsrisiken (z.B. Umwelt-Schäden)
  •     Produkterisiken (z.B Schäden für fehlerhafte Produkte)

Die Versicherungsgesellschaft prüft die Forderungsansprüche, bezahlt berechtigte Ansprüche von Geschädigten und wehrt überrissene oder gar ungerechtfertigte Forderungen ab. Je nach Branche existieren unterschiedliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen.

Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Bücherexperten sowie deren Angestellte sollten unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, um im Falle eines Personen- oder Sachschadens infolge ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt zu sein.

Betriebsunterbrechung
Produktionsausfälle aufgrund einer Betriebsunterbrechung an einer Maschine, an Waren oder beim Transport von Waren infolge eines versicherten Feuer- und Wasserschadens werden nicht von der Sachversicherung (Fahrhabe) gedeckt. Hierfür muss eine Zusatzversicherung (z.B. Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung) abgeschlossen werden.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge basiert in der Schweiz auf drei Säulen:

Erste Säule: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Sie dient der Existenzsicherung.

Zweite Säule: Berufliche Altersvorsorge (BVG)
Sie ist dazu da, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Dritte Säule: Private Vorsorge
Mit dieser freiwilligen Selbstvorsorge sollen Vorsorgelücken, die bei einer Pensionierung aufgrund des bisherigen gewohnten Einkommens und der Leistungen der AHV bzw. der Pensionskasse entstehen, geschlossen werden.

Das Konzept der drei Säulen ist seit 1972 in der schweizerischen Bundesverfassung verankert und ist dazu da, den individuellen finanziellen Bedarf im Rentenalter zu decken.

Details zu den drei Säulen der Altersvorsorge

Die erste Säule ist obligatorisch und dient der Existenzsicherung. Bei Erreichen des AHV-Alters wird eine Altersrente ausgerichtet. Bei einem Todesfall besteht Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.
Die Invalidenversicherung (IV) gewährt bei Invalidität infolge Krankheit oder Unfall nebst anderen Leistungen in erster Linie Eingliederungsmassnahmen und in zweiter Linie Invalidenrenten.

Je früher Versicherte und Arbeitgebende mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, desto grösser ist die Chance für eine nachhaltige berufliche Integration.

Die IV-Stelle bestimmt den IV-Grad aufgrund der tatsächlichen, invaliditätsbedingten Erwerbseinbusse. Für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist somit nicht die medizinisch festgestellte Invalidität massgebend.
Die Finanzierung der AHV / IV erfolgt durch die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden sowie die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen.
 

Das Ziel der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Pensionskasse), der zweiten Säule, besteht darin, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Wer infolge Alter oder Invalidität pensioniert wird, hat Anspruch auf eine Rente. Im Todesfall werden Hinterlassenenrenten ausbezahlt.

Die Finanzierung erfolgt durch die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Gründerinnen und Gründer einer Personengesellschaft sind in der Regel in der zweiten Säule nicht versichert, da sie als Selbständigerwerbende gelten.

Die freiwillige Selbstvorsorge, die dritte Säule, dient dazu, die Vorsorgelücke, die bei einer Pensionierung aufgrund des bisherigen gewohnten Einkommens und der Leistungen der AHV bzw. der Pensionskasse entsteht, zu schliessen. In der Regel decken letztere zusammen weniger als zwei Drittel des bisherigen Erwerbseinkommens, was selten genügt, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Beim individuellen Vorsorgesparen wird zwischen gebundenem und freiem Sparen unterschieden. Der Entscheid, auf welche Art ein Versicherter sparen will, wird gänzlich ihm überlassen. Wer gewillt ist, sein Sparguthaben gebunden anzulegen, kann vom steuerbaren Einkommen einen jährlichen Betrag abziehen. Selbständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge können einen rund fünf Mal höheren Betrag als Arbeitnehmende abziehen. 

Wahl der Vorsorgeform

Auch wenn die Wahl der richtigen Vorsorgeform nicht die vordringliche Fragestellung bei der Gründung oder kurz danach ist, empfiehlt es sich, die eigene Vorsorge anzudenken. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Denn für juristische Personen besteht eine andere Ausgangslage als für natürliche Personen.

Vorsorge je nach Rechtsform

Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Angestellte haben nur die Möglichkeit, sich über ihren Branchenverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG innerhalb der zweiten Säule zu versichern. Als Alternative stehen Ihnen die Möglichkeiten im Rahmen der Säule 3a offen. Das heisst, sie können jährlich bis zwanzig Prozent des Reingewinnes, maximal jedoch CHF 33'840, in die Säule 3a einzahlen.

Inhabern von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Angestellten steht es grundsätzlich frei, wie sie sich selber gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod absichern. Möglichkeiten bestehen über die zweite Säule (wie bei den juristischen Personen) oder über die Säule 3a, in die jährlich bis zwanzig Prozent des Reingewinns oder maximal CHF 33'840 einbezahlt werden können.

Als Geschäftsführer einer juristischen Person sind Sie Arbeitnehmer des Unternehmens. Sie sind somit automatisch im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gegen Alter, Invalidität und Tod zu versichern, sofern Ihr jährlicher AHV-Lohn CHF 21'330 überschreitet.

Obwohl alle Gesellschaften die Möglichkeit haben, eine autonome oder teilautonome Pensionskasse zu errichten, ist es für Jungunternehmen aus Kosten- und Risikogründen ratsam, sich einer Sammelstiftung anzuschliessen. Dies befreit Sie weitgehend von den zeitintensiven administrativen Aufgaben, die mit der Führung einer eigenen Pensionskasse verbunden sind. Zahlreiche Banken und Versicherungen sowie einzelne Branchenverbände bieten Vorsorgelösungen über Sammelstiftungen an.

Entscheidungen im Vorsorgebereich haben eine grosse Tragweite. Es empfiehlt sich deshalb, einen Vorsorgeberater beizuziehen.

Als Arbeitnehmer hat der Geschäftsführer einer juristischen Person zusätzlich die Möglichkeit, pro Jahr einen Beitrag von CHF 6'826 in die dritte Säule einzubezahlen.