Selbständigkeit im Nebenberuf

Im Nebenberuf

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Gleichzeitige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  • Bezug von Arbeitslosen-Taggeld
  • Wenn verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft: Führung des eigenen Familienhaushalts

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit im Nebenberuf mit einem Einkommen bis CHF 2300.00 im Kalenderjahr erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Verlangen. Wer ein höheres Einkommen erzielt, muss sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.