Selbständig im Nebenberuf: Beitragspflicht beginnt ab CHF 2'300.00 im Jahr
Wenn Sie mit Ihrer Selbständigkeit weniger als CHF 2'300 (Einnahmen minus Ausgaben) im Jahr verdienen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, ist eine Anmeldung bei der SVA Zürich nicht nötig:
Verdienen Sie mehr als CHF 2'300.00 im Jahr, müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort Ihres Geschäftssitzes anmelden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.