Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit im Nebenberuf mit einem Einkommen bis CHF 2300.00 im Kalenderjahr erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Verlangen. Wer ein höheres Einkommen erzielt, muss sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.