Mit der Wahl einer Rechtsform definieren Sie die juristischen Rahmenbedingungen, die den künftigen Spielraum Ihres Unternehmens beeinflussen. Die Wahl, die Sie treffen, hat personelle, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Entsprechend sind Aspekte wie Haftungsrisiko, Geschäftspartner, Kapitalbeschaffung, Steuern und Buchführung wichtige Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl. Die rechtlichen Grundlagen gibt in erster Linie das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
Für die Wahl der Rechtsform und zur Klärung der daraus resultierenden (Steuer-) Folgen ist es ratsam, frühzeitig eine Beratungsperson beizuziehen. Mögliche Partner finden Sie u.a. über die folgenden Verbände und Organisationen:
Nebst gruenden.ch bieten folgende Websites umfassende Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen und zum Gesellschaftsrecht:
Überlegen Sie sich vor dem Beratungsgespräch, welche Aspekte Ihnen heute, aber auch in Zukunft, wichtig sind. Die folgenden Fragen erleichtern Ihnen die Vorbereitung und helfen, die Kosten möglichst tief zu halten:
Eine einfache Gesellschaft ist eine vertragsmässige Bindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln (Art. 530 OR). Sie hat keine Rechtspersönlichkeit und unterscheidet sich von Handelsgesellschaften dadurch, dass sie kein kaufmännisches Unternehmen führt und nicht unter eigenem Unternehmensnamen (bzw. eigener Firma) auftritt (Art. 944 OR).
Die Haftung der teilhabenden Personen ist solidarisch und unbeschränkt.
Eine einfache Gesellschaft kann u. a. in den folgenden Situationen bzw. Konstellationen entstehen:
Beachten Sie, dass eine einfache Gesellschaft immer dann besteht, wenn die Voraussetzungen für eine andere Unternehmensform fehlen.
Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch dann, wenn Sie als Einzelperson ein Geschäft im kaufmännischen Sinne unter eigenem Namen und eigener Verantwortung führen. Als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer obliegt Ihnen die volle Verantwortung. Mit anderen Worten: Sie haften uneingeschränkt mit Ihrem Unternehmens- und Privatvermögen.
Einzelunternehmen sind in der Schweiz weit verbreitet und bilden für viele den Einstieg in die selbständige unternehmerische Tätigkeit.
Die wesentlichen Eigenschaften des Einzelunternehmens sind:
Die Anerkennung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse (AHV) ist bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder bei der Teilhaberschaft an einer Personengesellschaft erforderlich. Als sozialversicherungsrechtlich selbständig gilt grundsätzlich, wer
Die Anerkennung der Selbständigkeit erfolgt in der Regel durch die SVA Zürich.
Ob eine versicherte Person als unselbständig oder als selbständig zu betrachten ist, muss von der zuständigen Ausgleichskasse im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Tätigkeit geprüft werden (siehe Merkblatt der SVA Zürich zur Anerkennung der Selbständigkeit). Massgebend für die Beurteilung sind die wirtschaftlichen und nicht die vertraglichen Verhältnisse. Die folgenden Unterlagen (bitte nur Fotokopien einreichen) helfen der zuständigen Ausgleichskasse, die notwendigen Abklärungen speditiv vorzunehmen:
Bitte beachten Sie, dass eine Erfassung im Voraus nicht möglich ist. Melden Sie sich deshalb erst an, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben und Ihre Selbständigkeit nachweisen können. Spätestens jedoch im dritten Monat nach der Erwerbsaufnahme. Sollten Sie die Unterlagen für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht beibringen können, so haben Sie die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) zu gründen.
Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht bei der Kapitalgesellschaft das eingebrachte Kapital, und weniger die Kapitalgeberin bzw. der Kapitalgeber als Person im Mittelpunkt. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die erst durch Eintragung in das Handelsregister ihre Rechtsfähigkeit erlangen. Für Verbindlichkeiten haftet eine Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. In der Schweiz gehören unter anderem Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zu dieser Rechtsform.
Unter einer Personengesellschaft versteht man den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen (Gesellschafter), die unter einer gemeinsamen Firmenbezeichnung ein Gewerbe betreiben (Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft). Dabei sind die Gesellschafter zentral, die mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen haften. Eine Ausnahme bildet der Kommanditär (bei der Kommanditgesellschaft), dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme begrenzt ist.