Planted: Verwaltungsgericht pfeift Zürcher Gesundheitsdirektion zurück

Die Zürcher Gesundheitsdirektion wollte Planted verbieten, auf ihren Packungen Bezeichnungen wie «chicken», «güggeli», «veganes Schwein» oder «Poulet aus Pflanzen» zu verwenden. Dagegen hat Planted vor dem Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben und nun Recht bekommen.

Im Mai 2021 beanstandete das Kantonale Labor Zürich verschiedene Kennzeichnungselemente von Planted-Lebensmitteln. Nicht mehr verwendet werden sollten vor allem Tierartenbezeichnungen wie "planted.chicken", "planted.chicken güggeli", "planted.pulled pork" oder "planted.pulled BBQ". Mit diesen Bezeichnungen würden Konsumenten irregeführt, so die Auffassung des Labors. Gegen den Entscheid erhob Planted Rekurs bei der kantonalen Gesundheitsdirektion. Diese wies den Rekurs im März 2022 ab und setzte Planted eine Frist bis zum 30. September 2022 zur Umsetzung der Anordnung des Kantonalen Labors.

Gegen die Anordnung legte Planted Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht ein. Dies gab dem Startup nun Recht. «Durch die Angabe einer Tierbezeichnung auf den Produkten kann dem Publikum im Interesse der lebensmittelrechtlich gebotenen, ausreichenden Information der Verwendungszweck des Lebensmittels "wie Poulet" bzw. "wie Schwein" erläutert werden», so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Solche Bezeichnungen seien unbedenklich «so lange klar gekennzeichnet ist, dass es sich dabei nicht um ein Fleischerzeugnis handelt.» Auf der Packung würde aber mehrfach prominent darauf hingewiesen, dass es sich um vegane Produkte handle. Dies zum Beispiel durch die aufgrund der Farbgestaltung sofort ins Auge stechende Aufschrift "VEGAN" mitsamt dem bekannten "V-Label".

Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung zudem auf eine Studie, die im Auftrag von Planted durchgeführt worden ist. Für diese Studie hat ein Befragungsinstitut 777 Personen zu einer Verpackung von "planted.chicken" befragt. Die Studie kam zum Schluss, dass 93 % der Deutschschweizer Bevölkerung anhand der Verpackung erkennen würden, dass es sich um ein vegetarisches/veganes Produkt handle.

Update 18. Januar 2023: Laut einem Bericht im Tagesanzeiger hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts eingereicht. Es erhofft sich einen Leitentscheid, der Rechtssicherheit auch für andere vegane Produkte schafft.