Kanton Zürich schnürt Corona-Hilfspaket

 

Der Zürcher Regierungsrat hat heute Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft bekannt gegeben. Im Mittelpunkt stehen KMU, Selbständige und Kulturschaffende. Unter anderem wird es eine Kreditausfallgarantie von 425 Millionen Franken für Geschäftsbanken geben, damit diese KMU mit Darlehen beistehen.

 

An der vom Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossenen Kreditausfallgarantie können alle Zürcher Geschäftsbanken partizipieren, die Darlehen an Unternehmen mit einem Steuerdomizil im Kanton Zürich und mit bis zu 250 Mitarbeitenden gewähren. Dazu bilden die Banken unter Führung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Konsortium. Bei grösseren Unternehmen geht die Finanzdirektion davon aus, dass dort der Bund zum Zuge kommt. Die Kreditausfallgarantie des Kantons deckt 85 Prozent des Kreditvolumens von 500 Millionen Franken ab.

Diese Massnahme ergänzt das nach wie vor im Vordergrund stehende Gebot der raschen und unkomplizierten Handhabung von Gesuchen um Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie von Sozialhilfe für persönliche Notlagen.

Unbürokratische Hilfe für Selbständigerwerbende

Das plötzliche Wegbrechen von Aufträgen kann Selbständigerwerbende in unmittelbare Bedrängnis bringen. Oftmals verfügen sie nur über ein geringes Kapitalpolster und es droht rasch der Fall in die Sozialhilfe. Um dies möglichst zu verhindern, will der Regierungsrat 15 Millionen Franken aus der Jubiläumsdividende der ZKB verwenden. Ziel ist es, unbürokratisch und schnell Unterstützung leisten zu können. Dazu soll die Zusammenarbeit mit den Gemeinden gesucht werden, welche die lokalen Verhältnisse kennen und eine Abstimmung mit den weiteren sozialen Sicherungssystemen gewährleisten können. Für alle Fragen von Betroffenen installiert die Finanzdirektion innerhalb einer Woche eine Hotline.

Mit einer weiteren Massnahme will der Regierungsrat speziell den gemeinnützigen Organisationen aus Bereichen wie der Kultur, dem Sozialwesen und der Bildung unter die Arme greifen: Er ergänzt dafür die jährlichen Leistungen aus dem Lotteriefonds, indem er namentlich der Fachstelle Kultur (Direktion der Justiz und des Innern) zusätzliche 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt. 8 Millionen Franken gehen insgesamt an die Bau-, die Bildungs- und die Volkswirtschaftsdirektion sowie an den Sportfonds für deren gemeinnützige Organisationen. Sollte es sich zeigen, dass weitere gemeinnützige Organisationen unterstützt werden sollen, behält sich der Regierungsrat eine Entnahme aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds vor.

Aufschub bei Abgabefrist für Steuererklärung

Im steuerlichen Bereich hat der Finanzdirektor entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt wird. Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Die Fristerstreckung hilft auch, weil inzwischen viele Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen. Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie zudem eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen. Zuständig ist dafür das Gemeindesteueramt.

Bei definitiven Steuerrechnungen wird eine Stundung ermöglicht: Unternehmen und natürliche Personen, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden. Zuständig ist für die Staats- und Gemeindesteuer das Gemeindesteueramt, für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt. Die Steuerämter von Gemeinden und Kanton werden von der Finanzdirektion angewiesen, solche Stundungs- und Ratenzahlungsgesuche grosszügig und rasch zu behandeln.

DetailAufruf zu Kulanz bei Rechnungen

In seinem Massnahmenpaket ruft der Regierungsrat alle Körperschaften der öffentlichen Hand, also von Kanton und Gemeinden, dazu auf, eingehende Rechnungen schneller als innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen und die Zahlungsfristen für gestellte Rechnungen auf 120 Tage zu erstrecken. Zu diesen Körperschaften zählen zum Beispiel die selbständigen Anstalten des Kantons, aber auch die Energieversorger von Kanton und Gemeinden. Ziel dieses Aufrufs ist es, den Kostendruck der Unternehmen zu mildern. Der Kanton Zürich selber hat sich zum Ziel gesetzt, Rechnungen möglichst umgehend zu begleichen, während die Zahlungsfrist bei kantonalen Rechnungen auf 120 Tage verlängert wird.

(Press release / SK)