Vorbereitungen

Der Weg in die Selbstständigkeit setzt eine gründliche Vorbereitung voraus, um die bevorstehenden Herausforderungen möglichst gut zu meistern.

Nebst der Finanzierung, Wahl der Rechtsform, den versicherungstechnischen Fragen, dem Firmennamen und Standortentscheid sind - je nach Situation und Branche - eine Vielzahl weiterer Themen und Fragestellungen zu beachten.

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Die Ergebnisse von langwierigen Anstrengungen und Denkprozessen bei technischen Erfindungen, neuen Gestaltungselementen oder innovativen Produktenamen bzw. -logos können geschützt werden. Die gesetzlich definierten Rechte an geistigen Schöpfungen (Patenten, Marken, Design und Urheberrecht) werden zusammenfassend als Geistiges Eigentum (Immaterialgüterrecht IGR) bezeichnet. Das IGR gibt den Inhabern das Recht, sich gegen Kopien oder missbräuchliche Verwendung von kreativen Schöpfungen, innovativen Lösungen und griffigen Namen zu schützen. Es wird zwischen gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrechten unterschieden.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die folgenden gewerblichen Schutzrechte:

  • Patentschutz für eine technische Erfindung
  • Designschutz für die Form eines gestalteten Gegenstandes
  • Markenrecht für die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen
  • Schutz von Topografien von Halbleiter-Erzeugnissen

Ebenfalls zum gewerblichen Rechtsschutz zählt der Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Detaillierte Informationen finden Sie im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Schutzrechte verbieten das Kopieren und das missbräuchliche Verwenden von geistigen Werten und kreativen Schöpfungen. Die geschützte Erfindung darf beispielsweise bis zu einer Dauer von zwanzig Jahren nur mit Genehmigung des Patentinhabers verwendet werden.

Schutzrechte sind nur im entsprechenden Land gültig, wo sie beansprucht und eingetragen sind.

Die Eintragung von Schutzrechten im Ausland ist nicht einfach und kann sehr kostspielig werden. Die sogenannten "internationalen Verfahren" vereinfachen und harmonisieren die Verfahren für die einzelnen Schutzrechte. In jedem Falle ist hierbei eine Mitarbeit eines spezialisierten Patent- oder Markenanwaltes ratsam. In vielen Fällen ist das IGE "receiving office" für die internationale Anmeldung.

Das Urheberrecht (Copyright) schützt Werke, d. h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Dazu gehören Literatur, Musik, Bilder, Skulpturen, Filme, Opern, Ballette und Pantomimen. Aber auch Betriebsanleitungen, wissenschaftliche Werke und Zusammenstellungen von Daten sowie Website-Kreationen können urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie einen individuellen Charakter aufweisen. Die verwandten Schutzrechte umfassen die Rechte der Interpreten und Interpretinnen, der Produzenten von Ton- und Bildträgern sowie der Sendeanstalten.

Computerprogramme sind in Europa ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt.

Urheberrechte sind automatische Rechte und müssen nicht eingetragen werden, damit sich ihre Schutzwirkung entfalten kann. Sie sind bei ihrer Entstehung automatisch urheberrechtlich geschützt. Dieser automatische Schutz gilt weltweit. Das bedeutet auch, dass kein besonderer Vermerk auf dem Werk selber erforderlich ist. Aus diesem Grund haben Zusatzbezeichnungen wie "Copyright" oder "alle Rechte vorbehalten" oder "©" keinen Einfluss auf den Schutz. Sie können sich aber für Drittpersonen als sehr nützlich erweisen und dienen in gewissen Fällen als eine Art Warnung.

Für die kommerzielle Verwertung der Rechte bedarf es jedoch in den meisten Fällen einer Anmeldung bei einer der folgenden Verwertungsgesellschaften:

  • ProLitteris (Literatur, Fotografie und bildende Kunst)
  • SUISA (musikalische, nicht-theatralische Werke)
  • SUISSIMAGE (audiovisuelle Werke)
  • SSA (wort- / musikdramatische und audiovisuelle Werke)
  • SWISSPERFORM (verwandte Schutzrechte)

Marke
Marken sind geschützte Kennzeichen, mit denen ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet und abgrenzt. Solche Kennzeichen können z.B. Firmenbezeichnungen oder Produktenamen sein, ferner Firmen- oder Produktlogos, dreidimensionale Formen, Slogans, kurze Melodien (sog. Jingles) oder eine Kombination dieser Elemente. Oft wird angenommen, der Name eines Unternehmens sei mit der Eintragung ins Handelsregister auch als Marke geschützt. Diese Annahme ist falsch! Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Rechtssinn sein. Als Markeninhaber haben Sie das ausschliessliche Recht, Ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen).

Um eine Marke zu schützen, muss deren Eintragung bei der entsprechenden amtlichen Stelle in ein Markenregister beantragt werden. Marken können Sie entweder national (bzw. pro Land) anmelden oder Sie können eine EU-Gemeinschaftsmarke für den gesamten EU-Raum beantragen. Sie müssen dabei angeben, für welche Produkte (Waren- und Dienstleistungsklassen) Sie die Marke eintragen und auch benutzen wollen. Als Markeninhaber können Sie anschliessend anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Um Konflikte mit anderen Marken zu vermeiden, empfiehlt es sich abklären zu lassen, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Neben anderen Anbietern führt auch das IGE solche Abklärungen durch.

Design
Ein Design (in anderen Ländern Muster und Modell oder Geschmacksmuster) ist die äussere Gestaltung von etwas Zweidimensionalem (Muster, z.B. Stoffmuster) oder von etwas Dreidimensionalem (Modell, z.B. Zahnbürste). Als Inhaber eines Designrechts können Sie anderen verbieten, Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen, herzustellen, anzubieten, ein- oder auszuführen. Sie erhalten mit dem Schutz somit eine Art Monopol für eine begrenzte Zeit und Region. Durch den Designschutz ausdrücklich nicht abgedeckt sind Herstellungsweisen und technische Funktionen. Diese können gegebenenfalls durch ein Erfindungspatent geschützt werden.

Designs müssen bei einer Registrierbehörde eingetragen werden, um von einer Schutzwirkung zu profitieren. Entweder kann das Design in jedem Land, in dem Schutz gewünscht wird, separat eingetragen oder es kann ein gemeinschaftlicher Schutz für den EU-Raum beantragt werden.

Patent
Ein Patent ist ein Schutztitel, den der Staat für eine Erfindung erteilt. Eine Erfindung im Rechtssinn ist eine Lösung für ein technisches Problem. Demnach sind nur Erfindungen mit einem technischen Charakter patentierbar. Zu den Erfindungen zählen Produkte und Verfahren. Sie sind patentierbar, wenn sie neu und für eine Fachperson nicht naheliegend sind und gewerblich angewendet werden können. Als Patentinhaber haben Sie das Recht, andere von der gewerbsmässigen Nutzung Ihrer Erfindung auszuschliessen. Patente oder Teile davon können aber auch verkauft oder auslizenziert werden. Klären Sie vor der Anmeldung ab, ob Ihre Erfindung neu ist. Auf Espacenet können Sie sich einen Überblick über angemeldete Erfindungen und erteilte Patente in Ihrem Spezialgebiet verschaffen. Oder profitieren Sie während eines halben Tages vom Know-how eines Patentexperten am Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern: Bei dieser begleiteten Patentrecherche recherchieren Sie zusammen mit einem Patentexperten des IGE in professionellen Patentdatenbanken. Danach können Sie abschätzen, ob es sich lohnt, Ihre Erfindung zum Patent anzumelden. Für weiterführende Recherchen wenden Sie sich an einen Spezialisten. Wie andere Anbieter offeriert das IGE einen professionellen Recherchedienst für professionelle Anwender.

Erfindungen müssen bei einer Registrierbehörde als Patent eingetragen werden, um von einer Schutzwirkung zu profitieren. Sie können in jedem Land Ihrer Wahl die Erfindung zum Patent anmelden und so den Schutz für dieses Land erlangen. Oder Sie melden Ihre Erfindung beim Europäischen Patentamt zum Schutz an. Dabei haben Sie die Wahl unter 38 Ländern, die Mitglied der Europäischen Patentorganisation sind. Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied und ein Europäisches Patent kann die Schweiz einschliessen. Oder Sie melden Ihre Erfindung bei der UNO Organisation WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf an. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfindung in weltweit 148 Staaten patentieren zu lassen. Das spezifische Vorgehen zur Patentierung Ihrer Erfindung sollten Sie vorgängig sorgfältig prüfen. Konsultieren Sie eine Fachperson. 

Hilfreiche Quellen für Datenrecherchen sind unter anderem:

  • die verschiedenen Statistischen Ämter
  • Websites von Staaten, Kantonen, Städten und Ämtern
  • Hochschulen und Fachhochschulen
  • Fach-, Branchen- und Berufsverbände
  • Cluster-Organisationen
  • Spezialisierte Portale
  • Fachmedien
  • Publikationen von Think Tanks

Ausländerfragen

Div. Rechtsberatungsstellen

Betreibung

Geistiges Eigentum

Gerichte

Gesetze

Handelsregister

Konsumentenfragen

Ombudsstellen

Publikation Gründen

Der Gründen-Ratgeber vermittelt Gründungsinteressierten das notwendige Know-how. Neben einem ausführlichen Service-Teil (mit Checkliste, Rechtsformen-Übersicht und Adressen) wird auf die gesellschaftlichen Herausforderungen und Chancen sowie auf das erforderliche Rüstzeug eingegangen (vom geistigen Eigentum über die Finanzierung bis zum Marketing). Das Ganze wird durch Kurzporträts von Jungunternehmen abgerundet.

Online Wissen

Medien mit Fokus auf Wirtschaftsthemen (ohne Tagesmedien)

Auch die Kundenzeitschriften und Publikationen von Banken, Versicherungen und Beratungsunternehmen bieten nützliche Informationen.

In den gelben Seiten der Publikation Gründen finden Sie folgende Informationen und Hilfsmittel:

  • Checkliste Gründen
  • Informationen für Nichtschweizer
  • Rechtsformenübersicht
  • Übersicht Anlaufstellen
  • Übersicht Wettbwerbe