Erste Überlegungen

Unterschiedliche Ausgangslagen

Der zeitliche Rahmen und der finanzielle Ausstattungsbedarf hängen stark von Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit ab. Dienstleister können bereits mit wenig Infrastruktur und sogar von zu Hause aus loslegen. Ein Life Science oder Hightech Unternehmen hingegen benötigt teure Geräte, einen längeren Entwicklungszeitraum und mehrere Finanzierungsrunden, bis das Produkt marktreif ist und Einnahmen generiert werden können. Ein Handwerker oder Gastronom braucht Räumlichkeiten an richtiger Lage, Werkzeuge und Einrichtung, kann aber relativ rasch loslegen.

Bei Anbietern von Dienstleistungen stehen die persönliche Leistung und damit der Faktor Zeit im Vordergrund. Investitionen fallen nur in geringem Ausmass an. Anders sieht es im Handel oder der Produktion aus, wo Investitionen im Voraus unerlässlich sind.

Mögliche Wege in die Selbständigkeit

Für Menschen, die nicht von Grund auf alles selber aufbauen und auf bereits erprobte Geschäftsmodelle mit einheitlichem Marktauftritt abstützen möchten, empfiehlt es sich die Möglichkeiten zu prüfen, die Franchise-, Agentur- oder Lizenzsysteme bieten. Solche „Managed Distribution Systeme“ vernetzen selbstständige Unternehmen in einer systematischen Art und Weise. Je nach Integration des Vertriebspartners lässt sich ein regional - ja sogar international - einheitlicher Marktauftritt realisieren, unternehmerisches Engagement nutzbar machen, Arbeitsteilung effizient organisieren und kooperatives Zusammenarbeiten erfolgreich am Markt umsetzen.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in einem solchen Vertriebsformat auf- oder ausbauen wollen, bietet Ihnen der Verein Swiss Distribution (ehemals Schweizer Franchise Verband) nützliche Informationen, Übersichten und Unterstützung.

Seit der Liberalisierung des Gastgewerbes hat die Zahl der Gastronomiebetriebe im Raum Zürich stark zugenommen. Es steht nun beinahe allen frei, ein eigenes Lokal zu eröffnen.

Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes sind folgende drei Massnahmen zwingend erforderlich:

  1. Erlangung eines Patentes gemäss Gastgewerbegesetz und gemäss ergänzender Verordnung
  2. Anmeldung als Lebensmittelbetrieb
  3. Einhaltung der Auflagen betreffend Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln (siehe "Weiterführende Informationen")

Folgende Aktivitäten sind zudem bewilligungs- oder abnahmepflichtig:

  • Umbau und Einrichtung (einzuholen über die Baubehörde der jeweiligen Standortgemeinde)
  • Führen der Gastwirtschaft* (das entsprechende Patent ist auch für alkoholfreie Gastwirtschaften mit mehr als 10 Steh- oder Sitzplätzen einzuholen)
  • Alkoholausschank*
  • Verlängerung der Öffnungszeiten und Nutzung von öffentlichem Grund*

*Anlaufstelle in der Stadt Zürich ist das Kommissariat Polizeibewilligungen, auf Gemeindeebene die Polizeibehörde.

Als Gastronomin bzw. Gastronom sind Sie auch für die Hygiene im Betrieb verantwortlich. Sie sind selber für die Erarbeitung eines Selbstkontrolle-Konzeptes zuständig, können dieses aber der Lebensmittelkontrolle zur Prüfung vorlegen. Diese prüft auch, ob Sie die erforderlichen Standards einhalten.

Wenn Sie Alkohol ausschenken, ist hierfür ebenfalls eine Bewilligung einzuholen. Wichtig ist auch, dass Sie den Jugendschutzvorgaben Rechnung tragen.

Falls Sie Angestellte haben,

Die Unternehmerinnen sind am Aufholen. Bereits schon mehr als 1/3 aller Unternehmen werden von Frauen oder mit Beteiligung von Frauen gegründet.

Zu den Vorzügen der weiblichen Selbständigkeit zählen die zeitliche Flexibilität und damit die Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Insbesondere Online-Businessmodelle bieten die Chance, neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Untersuchungen zufolge

  • gehen Frauen die Vorbereitungen zur Selbständigkeit umfassender und vorsichtiger an
  • gründen die meisten Unternehmerinnen ein Dienstleistungsunternehmen
  • wählen viele Unternehmerinnen die Gesellschaftsform Einzelunternehmen
  • wachsen von Frauen geführte Unternehmen weniger schnell, können sich dafür aber nachhaltig auf dem Markt behaupten

Ist einmal die Geschäftsidee gereift, empfiehlt es sich, einen Businessplan zu erarbeiten. Er bildet die Grundlage für die Planung und Vorbereitung der selbständigen Tätigkeit.

Zur Finanzierung des eigenen Unternehmens ist, wenn möglich, vom Bezug der Pensionskassengelder abzusehen. Sollten diese trotzdem für den Unternehmensaufbau eingesetzt werden, ist es ratsam, vorgängig eine fachkundige Beratung einzuholen.

Unternehmerinnen sollten sowohl in Frauen- als auch in gemischten Netzwerken Kontakte pflegen und sich durch die Begegnung mit anderen inspirieren lassen.

Was ist Kreativwirtschaft?
Kreativwirtschafterinnen und Kreativwirtschafter sind Kultur- und Kreativunternehmen, die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und medialen Verbreitung von kulturellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.

Gemäss der von Christoph Weckerle von der ZHdK entwickelten Methodik gehören der Kreativwirtschaft dreizehn Teilmärkte an. Die Forschung und das Monitoring auf nationaler Ebene können auf der Website Creative Economies sowie auf der Website der Standortförderung des Kantons Zürich verfolgt werden.

Der Kulturbereich hat sich auch aufgrund der vielen Nachdiplomstudien auf dem Gebiet des Kulturmanagements stark professionalisiert. Wirtschaft und Kunst haben sich angenähert und neue Sichtweisen auf die Verbindung dieser beiden Pole sind entstanden.

Wie funktioniert die Kreativwirtschaft?
Häufig funktioniert der Kulturbereich als Katalysator für andere Wirtschaftszweige. So zum Beispiel beim Tourismus, der in der Schweiz wesentlich vom dichten Museums- und Galeriennetz und den weltweit bekannten Kunstmessen profitiert.

Der Kulturmarkt ist eine "Luxusbranche". Wenn Sie mit Ihrem Talent und Ihrer Kreativität Ihren Lebensunterhalt verdienen möchten, entscheiden Sie sich für ein schwieriges Umfeld. Auch wenn oft von Alternativkultur oder Non-Profit-Projekten die Rede ist, müssen Sie trotzdem existenzsichernd und professionell wirtschaften.

Worauf muss ein Kreativwirtschafter achten?
Auf dem Kulturmarkt sind vorwiegend Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer anzutreffen, unter vielen anderen: Musiker, Künstler, Galeristen, Produzenten, Schriftsteller oder Kulturvermittler. Angebot und Nachfrage in der Kunstbranche halten sich kaum je die Waage. Einem gerade in der Schweiz immensen Angebot an kulturellen Anlässen, Museen, Galerien, Konzerten etc. steht eine begrenzte Anzahl Interessierter gegenüber. Deshalb ist es so wichtig, sich in diesem Umfeld genau zu positionieren und sich von anderen Anbietern zu unterscheiden, um sein Publikum zu finden.

Neben den Fragen nach der künstlerischen Qualität des Produktes sollten sich Kulturschaffende und -vermittler unternehmerische Fragen stellen, z.B. nach den monatlichen Kosten, den Steuern, den Absatzmöglichkeiten und der Kundenakquisition. Massgeblich für den Erfolg ist eine vorausblickende und realistische Planung.

Wie vorgehen bei der Gründung?
Angehende Unternehmerinnen und Unternehmer erstellen heute in der Regel einen Businessplan. Er bringt ihre Geschäftsideen und Vorstellungen mit dem Markt in Abstimmung und hilft, eine realistische Vorgehensweise zu planen.

Ein Kultur-Businessplan für Kulturschaffende und Kulturvermittler ist allerdings nicht ganz so einfach zu erstellen, denn ein Beruf in dieser Branche ist oft zugleich Berufung. Ein solcher Plan beinhaltet eigentliche Lebensfragen, wie z.B.:

  • Wie lange möchten und können Sie sich Zeit geben, bis sich der erhoffte Erfolg einstellt?
  • Können Sie sich vorstellen, Ihre kreative Tätigkeit neben einer existenzsichernden Arbeit zu verfolgen, oder wollen Sie davon leben?
  • Haben Sie andere Ausbildungen, auf die Sie zurückgreifen können?
  • Wie wichtig ist es für Sie, eine Familie zu haben?
  • Können Sie mit finanzieller Unsicherheit umgehen?

Es ist entscheidend, dass Sie diese Fragen objektiv beantworten. Die Möglichkeiten im Kunstmarkt werden aus Enthusiasmus häufig überschätzt und viele Kulturschaffende sind später enttäuscht, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt oder sich keine Alternativen eröffnen, die den Wunsch nach einer Familie oder nach einem geregelten Einkommen ermöglichen. Studien zeigen, dass sich die meisten Kulturschaffenden im Alter zwischen 35 und 40 ein zweites Standbein aufbauen oder sich gänzlich neu orientieren wollen bzw. müssen.

Für Kulturvermittler stellt sich häufig im dritten Jahr nach der Unternehmensgründung die Frage nach dem Fortbestand ihres Unternehmens.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Sofern Kulturschaffende nicht über genügend Eigenmittel verfügen, verbringen sie viel Zeit mit der Kapitalbeschaffung. Im Kulturbereich können Beiträge über Stiftungen und öffentliche Fördermittel beantragt werden. Dies ist aber mit einem relativ grossen administrativen Aufwand verbunden und bildet keine gesicherte, regelmässige Einkommensgrundlage. Beachten Sie, dass gewinnorientierte Projekte kaum unterstützt werden. Andere Wege zur Kapitalbeschaffung sind Bankkredite oder Sponsoring.

Welche externen Dienstleistungen sind sinnvoll?
Die ersten Gehversuche sind um einiges leichter, wenn Sie im Vorfeld Ihr Arbeitsumfeld organisiert haben und sich auf die Informationsbeschaffung sowie den Aufbau und die Pflege Ihres Netzwerkes kümmern können. Ziemlich sicher werden Sie feststellen, dass Ihr eigenes Unternehmen mit administrativem Aufwand verbunden ist, der Sie von der künstlerischen Produktion abhält. Überlegen Sie sich deshalb, ob Sie diese Tätigkeiten nicht einem externen Profi überlassen möchten. Klären Sie ab, welche Dienstleistungen Sie bei den Berufs- und Branchenverbänden in Anspruch nehmen können. Viele Verbände bieten Rechtsberatung, Taggeldkassen oder Weiterbildungsmöglichkeiten an.

Diese Informationen wurden in Zusammenarbeit mit Tanja Scartazzini verfasst.