Firmenname & Domain

Firmenbildung

Die Firma ist der Name des Trägers eines Unternehmens (z.B. Name des Einzelunternehmens, der Aktiengesellschaft, der GmbH). Die für die Bildung einer Firma geltenden Regeln sind insbesondere den folgenden Bestimmungen zu entnehmen:

Eine Firmenbezeichnung, welche die Firmenbildungsregeln verletzt, darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Um vor der Gründung abzuklären, ob Ihre Firma den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie einen Entwurf der vorgesehenen Firmenbezeichnung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung einreichen.

Firmengebrauch

Die Firmenbezeichnung ist so zu verwenden, wie sie im Handelsregister eingetragen wurde. In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a OR).

Verbindung zwischen Firmenname, Domain-Name und Marke

Diese drei Kennzeichen eines Unternehmens hängen sehr eng zusammen und sollten aufeinander abgestimmt sein. Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Firmennamens abzuklären, ob der gleiche Domain-Name und der Firmenname als Marke noch verfügbar sind. Diese Kennzeichentrilogie kann den Wiedererkennungswert Ihres Firmennamens stark erhöhen und verhindert den Missbrauch durch Dritte.

Um feststellen zu können, ob Ihre geplante Firmenbezeichnung mit einer bereits im Handelsregister eingetragenen identischen oder ähnlichen Firma kollidiert, können Sie auf der Firmendatenbank des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister Zefix eine erste Prüfung vornehmen. Es wird zudem eindringlich geraten, vor jeder Neugründung oder Firmenänderung eine Firmenrecherche beim Eidg. Amt für das Handelsregister in Auftrag zu geben.

Bitte beachten Sie, dass eine Firmenbezeichnung nicht reserviert werden kann. 

Verfügbarkeit gewünschter Domain-Name

Auch beim Internet Domain-Namen ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig abzuklären, ob die gewünschte Bezeichnung noch verfügbar ist. Wenn ja, ist diese so rasch als möglich zu registrieren. Hinweis: Die Besitzer von Internet-Domain-Namen sind nicht verpflichtet, diese zu benützen. Es können also Namen bereits vergeben sein, obwohl Sie hierzu keine Internetseiten vorfinden. Nur die Registrierungsstellen (private Organisationen, nicht staatlich) können Ihnen verlässlich bestätigen, dass ein gewünschter Domain-Name noch frei ist.

Ein Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens mit den Endungen .ch und .li ist an einen anerkannten Registrar (Vertragspartner der Stiftung SWITCH) zu richten.

Liste der Registrare

Registrierung der Domain-Namen mit den Endungen .com, .biz, .net, .org, .info usw.: Es bestehen mehrere Registriermöglichkeiten durch private Anbieter oder durch Ihren Internet-Provider.

Zu den Themen Geistiges Eigentum, Schutzrechte und Marken siehe Seite Vorbereitungen.