Selbständigkeit im Nebenberuf

Im Nebenberuf

Selbständig im Nebenberuf: Beitragspflicht beginnt ab CHF 2'300.00 im Jahr

Wenn Sie mit Ihrer Selbständigkeit weniger als CHF 2'300 (Einnahmen minus Ausgaben) im Jahr verdienen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, ist eine Anmeldung bei der SVA Zürich nicht nötig:

  • Als Arbeitnehmerin resp. Arbeitnehmer den AHV-Mindestbeitrag von CHF 514.00 einzahlen.
  • Sie verheiratet sind resp. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihre Partnerin, Ihr Partner den doppelten Mindestbeitrag von CHF 1'028.00 einbezahlt.
  • Sie ein Arbeitslosen-Taggeld beziehen.

Verdienen Sie mehr als CHF 2'300.00 im Jahr, müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort Ihres Geschäftssitzes anmelden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.