Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in der publizierten Wegleitung dar, wie sie auf Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsanfragen zu Initial Coin Offerings umgehen wird. Die FINMA definiert dabei, welche Mindestangaben sie für die Bearbeitung solcher Anfragen benötigt und nach welchen Prinzipien sie die Beantwortung vornehmen wird. Die FINMA schafft damit Transparenz für die interes-sierten Marktteilnehmer.
Die FINMA sah und sieht sich vor dem Hintergrund eines markanten Anstiegs von in der Schweiz durchgeführten oder geplanten sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) mit zahlreichen Unterstellungsanfragen konfrontiert. Mit einem ICO wird auf Basis der Blockchain-Technologie in digitaler Form öffentlich Kapital für unternehmerische Zwecke beschafft. Mit der publizierten Wegleitung gibt die FINMA ergänzend zur Aufsichtsmitteilung 04/2017 bekannt, wie sie angesichts einer auslegungsbedürftigen Rechtslage die Unterstellungsanfragen von ICO-Organisatoren behandelt. Diese Transparenz über ihre Vorgehensweise erscheint der FINMA vor dem Hintergrund der besonderen Marktdynamik und der grossen Nachfrage in diesem Bereich wichtig und angebracht.
Referenten:
- Dr. Martin Hess, Partner, Wenger & Vieli
- Michael Mosimann, Senior Associate, Wenger & Vieli
- Dr. Andreas Neumann, Leiter Equity Capital Markets, ZKB