Inhalt - Im Nebenerwerb
Zweites Standbein im Nebenerwerb aufbauen
Die selbständige Erwerbstätigkeit ist mit Risiken und anfänglich auch oft mit Einkommenseinbussen verbunden. Ein weniger riskanter Weg geht über die Selbständigkeit im Nebenerwerb. Mit der Aufrechterhaltung des Angestelltenverhältnisses auf Teilzeitbasis bleibt ein regelmässiges Einkommen erhalten. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosenversicherung beim Verlust einer Teilzeitstelle unter Umständen verlangt, dass nach einer Vollzeitstelle gesucht wird, was die selbständige Erwerbstätigkeit gefährden kann.
Sozialversicherungsabgaben und Steuern
Da Sie mit Ihrer zweiten Tätigkeit als selbständig erwerbstätig gelten, sind Sie verpflichtet, direkt auf diesem Einkommensteil Sozialversicherungsabgaben abzurechnen. Sie können das entsprechende Anmeldeformular bei der SVA bestellen oder online herunterladen. Im Nebenerwerb erzielte Einkünfte bis zu CHF 2'300 pro Jahr sind nicht AHV-beitragspflichtig (AHV / IV / EO). Sofern Sie ein Einzelunternehmen führen, benötigen Sie von der SVA gleich zu Beginn eine Anerkennung der Selbständigkeit. Schliesslich ist Ihr gesamtes Einkommen - sowohl aus der selbständigen als auch aus der unselbständigen Tätigkeit - zu versteuern. Mehr zum Thema Steuern
Konkurrenzverbot
Zu klären wäre noch, ob Sie aus Ihrem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis einem allfälligen Konkurrenzverbot unterliegen. Bei Unklarheiten (z.B. hinsichtlich des beruflichen oder örtlichen Geltungsbereichs oder der zeitlichen Gültigkeit) empfehlen wir Ihnen, sich beim Arbeits- bzw. Bezirksgericht kundig zu machen.
Patchwork
Falls Sie einerseits im Angestelltenverhältnis für mehrere Arbeitgeber und andererseits auf selbständiger Basis für mehrere Auftraggeber tätig sind, gelten Sie als Patchworker bzw. Pachworker (mehr zum Thema Patchwork). Links zu wichtigen ergänzenden Themen finden Sie in der rechten Spalte.


