Inhalt - Handelsregister
Rund ums Handelsregister
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister (HR) ist ein amtliches Verzeichnis verschiedener Unternehmensformen und erteilt insbesondere Auskunft über deren Firmenbezeichnung, Zweck, Haftungsverhältnisse, Organe und Vertretungsverhältnisse.
Das Register enthält unter anderem Eintragungen zu folgenden Unternehmensformen:
- Einzelunternehmen
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen
- Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV)
- Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
- Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
- Institute des öffentlichen Rechts
- Zweigniederlassungen
Was bedeutet der HR-Eintrag?
Bei bestimmten Rechtsformen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Stiftung) ist der Eintrag in das Handelsregister Entstehungsvoraussetzung. Andere Unternehmensformen (z.B. Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein, Institute des öffentlichen Rechts) bestehen grundsätzlich unabhängig vom Handelsregistereintrag, sind jedoch ab Eröffnung des Betriebes verpflichtet, sich eintragen zu lassen, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 934 Abs. 1 OR). Beim Einzelunternehmen sieht Art. 36 HRegV als zusätzliche Voraussetzung einen Brutto-Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000.- vor.
Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen geniessen den Firmenschutz gemäss Art. 946 und Art. 951 OR.
Welches HR-Amt ist zuständig?
Die Handelsregister werden kantonal geführt. Der Eintrag hat im Register des Kantons zu erfolgen, in welchem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Allfällige Zweigniederlassungen sind jeweils im Register am Sitz der Niederlassung einzutragen.
Wie verläuft ein HR-Eintragungsverfahren?
Für die Eintragung sind eine schriftliche, mit beglaubigten Unterschriften versehene Anmeldung sowie - je nach Rechtsform unterschiedliche - Belege einzureichen. Die Einzelheiten zum Eintragungsverfahren sind im Obligationenrecht (OR) und insbesondere in der Handelsregisterverordnung geregelt.
Sind im HR eingetragene Informationen öffentlich zugänglich?
Die Informationen und Eintragungsbelege der Handelsregister sind für jedermann zugänglich. Gegen Gebühr können Registerauszüge oder Belegaktenkopien verlangt werden. Alle Neueintragungen, Änderungen und Löschungen werden ferner im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Was macht das Eidgenössische Amt für das HR?
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister in Bern führt ein zentrales Register aller in der Schweiz eingetragenen Firmenbezeichnungen (Zefix). Bei dieser Amtsstelle kann abgeklärt werden, ob ein Firmenname in der Schweiz bereits existiert.


