Inhalt - Gastronomie und Hotellerie
Selbständig in der Gastronomie und Hotellerie
Stehen die Chancen gut, als Gastronomiebetreiber in Zürich zu reüssieren?
Seit der Liberalisierung des Gastgewerbes hat die Zahl der Gastronomiebetriebe im Raum Zürich stark zugenommen. Es steht nun beinahe allen frei, ein eigenes Lokal zu eröffnen. Aber Achtung: die Konkurrenz ist gross, die Margen klein und die Kunden anspruchsvoll.
Wer sind meine ersten Ansprechpartner?
Bitte beachten Sie, dass bei allen Themen jeweils die kommunale Behörde der erste Ansprechpartner ist.
Welche Massnahmen sind für die Eröffnung erforderlich?
Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes sind folgende drei Massnahmen zwingend erforderlich:
Welche weiteren Aktivitäten sind bewilligungspflichtig?
Weiter sind die folgenden Aktivitäten bewilligungs- oder abnahmepflichtig:
- Umbau und Einrichtung.
Einschliesslich Hygiene, Lüftung, Kühlung, sanitäre Einrichtungen
(einzuholen über die Baubehörde bei der jeweiligen Standortgemeinde) - Führen der Gastwirtschaft.*
Das entsprechende Patent ist auch für alkoholfreie Gastwirtschaften mit mehr als 10 Steh- oder Sitzplätzen einzuholen. Bei der Patenterteilung wird Folgendes geprüft: Leumund anhand des Zentralstrafregisterauszugs, Handlungsfähigkeitszeugnis, Arbeits- / Aufenthaltsbewilligung. - Alkoholausschank.*
- Verlängerung der Öffnungszeiten und Nutzung von öffentlichem Grund.*
* Anlaufstelle in der Stadt Zürich ist das Kommissariat Polizeibewilligungen, auf Gemeindeebene die Polizeibehörde
Ab 1. Mai 2010 sind die Bestimmungen betreffend Rauchverbot in Zürcher Gastronomiebetrieben zu beachten.
Gibt es eine Wegleitung zum eigenen Restaurant?
Einen Überblick vermitteln die folgenden Wegleitungen:
- "Der Weg zum eigenen Restaurant bzw. zum eigenen Gastwirtschaftspatent"
auf der Website der Stadt Zürich - "Leitfaden Gastwirtschaftsbetriebe", der über die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale bezogen werden kann. Tel +41 (0) 43 259 99 99
Ist eine Baubewilligung erforderlich?
Für die Einrichtung eines Gastrobetriebes - in bestehenden oder neuen Räumen - ist vorgängig bei der zuständigen Baubehörde ein Baugesuch einzureichen. Falls Sie eine Wohnung zu Gewerbefläche umnutzen möchten, ist ebenfalls die Baubehörde Ihr Gesprächspartner. Wichtig ist, dass Sie bei der Planung an die Sicherheit Ihrer Gäste und Angestellten sowie allfällige Emissionen (Lärm, Geruch etc.) denken.
Weitere Informationen hierzu finden Sie:
Welche Gesundheits- und Hygienestandards muss ich einhalten?
Als Gastronomin bzw. Gastronom sind Sie für die Hygiene im Betrieb verantwortlich. Sie sind selber für die Erarbeitung eines Selbstkontrolle-Konzeptes zuständig, können dieses aber der Lebensmittelkontrolle zur Prüfung vorlegen. Diese prüft auch, ob Sie die erforderlichen Standards einhalten.
Der Ausschank von Alkohol ist bewilligungspflichtig. Wichtig ist auch, dass Sie den Jugendschutzvorgaben Rechnung tragen.
Mehr Informationen:
Was, wenn ich Angestellte habe?
Falls Sie Angestellte haben, müssen Sie sich an den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV halten. Fragen & Antworten zum L-GAV.
Um Berufskrankheiten und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vorzubeugen, auferlegt das Arbeitsgesetz sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmenden gewisse Pflichten. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsabläufe so gestaltet sind, dass nach Möglichkeit Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer vermieden werden. Mehr dazu
Als Arbeitgeber sind Sie auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig. Mehr zu den ASA-Richtlinien
Bei Jugendlichen gilt es zudem, die Einschränkungen bei der Nachtarbeit und das Alkoholabgabeverbot gemäss Gesundheitsgesetz zu beachten.
Welche Öffnungszeiten gelten?
Wenn Ihr Lokal länger als bis Mitternacht offen sein soll, ist dies der (Gewerbe-)Polizei zu melden, bzw. ein schriftliches Gesuch für eine dauernde Ausnahme der Schliessungszeit zu beantragen. Bei der Entscheidungsfindung wird die Lärmbelastung der Nachbarschaft in die Erwägungen mit einbezogen.
Überdies gilt es die Vorschriften über die Arbeitszeiten der Angestellten zu beachten. Mehr zu den Arbeitszeitbewilligungen
Darf ich öffentlichen Grund nutzen?
Bei der Nutzung von öffentlichem Grund sind Bewilligungen einzuholen für:
- das Anbringen von Leuchtschildern
in der Stadt Zürich beim Amt für Städtebau (Reklameanlagen, Lindenhofstr. 19, 8021 Zürich) oder beim Bauamt der jeweiligen Standortgemeinde - das Anbringen von Werbeplakaten, Transparenten und Sonnenstoren*
in der Stadt Zürich beim Amt für Städtebau (Reklameanlagen, Lindenhofstr. 19, 8021 Zürich) oder beim Polizeisekretariat der jeweiligen Standortgemeinde
* Blachen gelten als temporäre Strassenreklamen an vorgegebenen Standorten - die Nutzung von öffentlichem Grund (z.B. beim Strassencafé)
in der Stadt Zürich beim Kommissariat Polizeibewilligungen oder beim Polizeisekretariat der jeweiligen Standortgemeinde
Wo kann ich mich sonst noch informieren?
Weitere Informationsquellen sind


