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Versicherungsarten

Grundsätzlich lassen sich Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen: Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen. Generelle Aussagen zum Deckungsbedarf bei Jungunternehmen lassen sich kaum machen, denn dieser hängt stark von der Branche und der individuellen Risikosituation ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von einer Fachperson beraten und sich von verschiedenen Anbietern Offerten unterbreiten zu lassen.

Personenversicherungen

Zu den Personenversicherungen werden in der Schweiz folgende Versicherungen gezählt:

  • AHV und IV
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Krankenversicherung (KGV) 
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Militärversicherung (MV)


Weiterführende Informationen zu den Personenversicherungen (siehe Thema Personal) und zu den Sozialversicherungen.

Sachversicherungen

Sachversicherungen schützen vor finanziellen Folgen, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen infolge Feuer, Wasser, Glas oder Diebstahl (Beraubung und Einbruchdiebstahl) entstehen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungspakete an, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind.

Gebäudeversicherung (Feuer)

Mit der Gebäudeversicherung werden Schäden am Gebäude und an fest installierten Sachen versichert. Die Gebäudefeuerversicherung ist im Kanton Zürich und den meisten anderen Kantonen obligatorisch. Darin eingeschlossen sind auch bestimmte Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung, Hochwasser). Einrichtungsgegenstände (Mobiliar) und Betriebsmittel (Waren) hingegen sind nicht mitversichert. Hierfür ist eine separate Versicherung (Fahrhabe) erforderlich.

Sachversicherung (Fahrhabe)

Zerstörte oder beschädigte Geschäftseinrichtungen oder Waren infolge von Feuer, Wasser, Diebstahl (Beraubung und Einbruchdiebstahl) oder Glasbruch können Ihre Existenz als Unternehmer bedrohen. Diese Versicherung ist sehr ähnlich wie die private Hausrat-Versicherung und deckt weiter auch Schäden am Eigentum von Dritten, gemietete, geleaste oder in Obhut genommene Sachen.

Technische Versicherungen

Technische Versicherungen können z.B. für EDV-Anlagen, für technische Anlagen (Telefonie), für Maschinen oder für deren Montage abgeschlossen werden. Die Versicherungen übernehmen die Reparatur- und Ersatzkosten. Diese Versicherungen sind sinnvolle Ergänzungen zur Sachversicherung (Fahrhabe), die im technischen Bereich nicht immer ausreichend Sicherheit bietet.

Transportversicherung

Beim Transport von Waren kann unter Umständen einiges schief laufen. Die Transport-Versicherung schützt vor Schäden, die Waren beim Transport erleiden können, z.B. durch Beschädigung oder Verlust.

Vermögensversicherungen

Die Vermögensversicherungen schützen primär das Vermögen. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:

a) Motorfahrzeug-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für alle Motorfahrzeuge (Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge), die auf öffentlichen Strassen fahren. Versichert sind Schäden, die Dritten mit dem Fahrzeug zugefügt werden. Die Prämie für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist unter anderem abhängig vom Alter des Fahrers, seiner Fahrerfahrung und dem Autotyp. Weiter ist sie als Bonus- / Malussystem aufgebaut, d.h. die Prämie wird bei unfallfreiem Fahren reduziert (Bonus) und nach einem Schaden erhöht (Malus).

b) Betriebs- / Berufshaftpflicht

Wer einer Drittperson, sei es aus Absicht oder aus Fahrlässigkeit, einen Schaden zufügt, kann haftpflichtig gemacht werden. Es gibt unzählige Gefahrenquellen, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben können. Man unterscheidet in der Praxis drei Risiko- und Gefahrenbereiche:

  • Anlagen- (z.B. Werkmängel)
  • Betriebs- (z.B. Umwelt-Schäden)
  • Produkterisiken (z.B. Schäden durch fehlerhafte Produkte)


Die Versicherungsgesellschaft prüft die Forderungsansprüche, bezahlt berechtige Ansprüche von Geschädigten und wehrt überrissene oder gar ungerechtfertigte Forderungen ab. Je nach Branche existieren unterschiedliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen.

Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechsanwälte, Notare, Treuhänder, Bücherexperten sowie deren Angestellten sollten unbedingt eine Berufshaftpftlicht-Versicherung abschliessen, um im Falle eines Personen- oder Sachschädens infolge ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt zu sein.

c) Betriebsunterbrechung

Produktionsausfälle aufgrund eines Betriebsunterbruchs an einer Maschine, an Waren oder beim Transport von Waren infolge eines versicherten Feuer- und Wasserschadens werden nicht von der Sachversicherung (Fahrhabe) gedeckt. Hierfür muss diese Zusatz-Versicherung (z.B. Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung) abgeschlossen werden.