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Personal

Regelung Arbeitsverhältnis

Für die Regelung eines Arbeitsverhältnisses sind das Obligationen-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht massgebend. Hinzu kommen Gesamtarbeitsverträge (GAV) und betriebliche Abmachungen zwischen den Sozial-Partnern. GAV können firmenspezifisch, regional oder national Gültigkeit haben. Mehr Informationen zu den GAV im Kanton Zürich und den GAV im Allgemeinen.

Grundlage für das Arbeitsverhältnis bildet das gegenseitige Abkommen, dass der Arbeitnehmer eine gewisse Leistung für den Arbeitgeber erbringt. Es wird zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit unterschieden. Der individuelle Arbeitsvertrag schreibt in der Regel genau vor, an welchem Ort, zu welchen Zeiten und mit welchem Grad von Eigenverantwortung bestimmte Aufgaben und Funktionen zu erfüllen sind.

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Einzig in den GAV sind Mindestlöhne festgelegt. Sie bewegen sich derzeit für unqualifizierte Arbeitnehmende um CHF 3000. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich dafür ein, dass keine Löhne unter CHF 3000 bezahlt werden. Verschiedene Organisationen und Verbände geben Salärempfehlungen ab, zum Beispiel der Kaufmännische Verband Schweiz.


Inländisches Personal finden

Kennen Sie die gesamtschweizerische Stellenplattform Treffpunkt-Arbeit? Wussten Sie, dass Sie offene Stellen kostenlos bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden können und dass Sie das RAV auch bei der Suche nach Arbeitskräften unterstützt? Auf der Plattform Stellenlinks finden Sie weitere staatliche sowie privatwirtschaftliche Vermittler.

Ausländisches Personal

Die europäische Arbeitsvermittlung EURES fördert die Bewegungsfreiheit von Arbeitskräften innerhalb des EU-Raumes. Über EURES können Arbeitnehmende eine Stelle suchen und sich über die jeweilige Arbeitsmarktsituation informieren. EURES CV-Search bietet Arbeitgebern Informationen über Arbeitssuchende. Dies jedoch nur, wenn ihr Unternehmen in der Schweiz oder in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes ansässig ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.

Bei der Suche nach ausländischem Personal ist Ihnen die EURES Beraterin des Kantons Zürich, Andrea Schneider, gerne behilflich (Tel +41 44 295 92 66, andrea.schneider(at)vd.zh.ch).

Weitere mögliche Plattformen bzw. Netzwerke für die Suche sind:
- Europa-Service-Büro (Eintrag in Datenbank möglich)
- EU-Projekt "Skilled - Mobile - European" (v.a. für Handwerksbetriebe und KMU interessant)

Unternehmen mit geringen finanziellen Ressourcen haben auch die Möglichkeit, über Studex Praktikanten aus dem europäischen Raum zu einem verhältnismässig tiefen Monatslohn einzustellen.

Denken Sie daran, die für die Einstellung von ausländischen Personen erforderlichen Bewilligungen rechtzeitig einzuholen.


Einarbeitungszuschüsse

Gewisse Aufgaben können auch durch schwer vermittelbare Personen erledigt werden. Die RAV engagieren sich u.a. auch für die (Wieder-)Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitskräfte.

Einarbeitungszuschüsse erlauben es, unternehmerische Bedürfnisse und soziale Aspekte in Einklang zu bringen: Sie können als Arbeitgeber während der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern die Lohnkosten um bis zu 60 Prozent reduzieren. Dies während maximal zwölf Monaten.Einarbeitungszuschüsse können wie folgt beantragt werden: 

  1. Die stellenlose anspruchsberechtigte Person reicht beim RAV das Formular "Gesuch um Einarbeitungszuschüsse" zusammen mit dem Lebenslauf und den Zeugniskopien ein.
  2. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stellt dem RAV das Formular "Bestätigung des Arbeitgebers betr. Einarbeitung" sowie den Arbeitsvertrag und den Einarbeitungsplan zu.
  3. Nach der Einarbeitungszeit ist dem RAV Bericht über den Erfolg der Einarbeitung zu erstatten.


Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website der RAV. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das RAV in Ihrer Region.


Einsatzprogramme & Praktika

Zahlreiche Behindertenheime erledigen für Unternehmen Versandarbeiten. Eine Übersicht über Behindertenheime im Kanton Zürich finden Sie auf dem Behinderten-Netz Schweiz.

Über Organisationen, die Erwerbslose beschäftigen, können Sie einfachere Tätigkeiten auslagern, z.B. Büro- und Versandarbeiten oder Hausdienst- und handwerkliche Arbeiten. Mögliche Anbieter von Beschäftigungsprogrammen für Erwerbslose sind:

Arbeitsintegration der Stadt Zürich
Bauteilbörse Zürich
ESPAS
Stellennetz - Fachstelle für Arbeitsintegration
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk Zürich SAH

Einige dieser Anbieter vermitteln auch Mitarbeitende, die im Rahmen eines Praktikums, einer kostenlosen Einarbeitungszeit oder eines Einsatzprogrammes befristet eingesetzt werden können. Dies in der Regel zu günstigen Konditionen.


Sicherheit & Zufriedenheit

Halten Sie sich über die Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit auf dem Laufenden und schenken Sie diesen im betrieblichen Alltag Beachtung. Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen und  Arbeitszeitbewilligungen.

Haben Sie bereits von der ASA- bzw. EKAS-Richtlinie 6508 gehört? Ziel dieser Richtlinie ist es, die Anzahl und die Schwere der Berufsunfälle und Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz deutlich und nachhaltig zu reduzieren, dies indem Spezialisten beigezogen werden. Grundsätzlich gilt die EKAS-Richtlinie für alle Betriebe. Ausnahmen bilden einzig Betriebe mit weniger als 5 Arbeitnehmenden und einem Nettoprämiensatz bis 5 Promille. Mehr zum Thema Arbeitssicherheitssystem ASA

Überlegenswert sind auch Aktivitäten, die der Gesundheitsförderung dienen. Auf den Websites der folgenden Institutionen finden Sie weitere nützliche Informationen: 

SUVA
Gesundheitsförderung Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft seco

Es empfiehlt sich auch, dafür zu sorgen, dass sich ausländische Angestellte und ihre Angehörigen möglichst rasch und gut einleben. Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Relocation-Firma. Diese bietet u.a. Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Suche nach der geeigneten Schule für die Kinder. Sie kann auch Kontakte zu (gleichsprachigen) Vereinigungen vermitteln. Mehr Informationen zum Thema "Umzug in die Schweiz" auf der Website willkommen.zh.ch


Erfahrungsaustausch

HR Swiss, die Dachorganisation der Personal- und Ausbildungsfachleute, bietet eine Vielzahl von Plattformen für den Wissens-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch.