gründen.ch - Die Gründungsplattform des Kantons Zürich - gruenden.ch

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich - Standortföredung

SVA Zürich - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich

Handelsregisteramt Kanton Zürich

Zürcher Kantonalbank

Home>gründen>erste Überlegungen>Möglichkeiten

Möglichkeiten

Der Aufbau eines eigenen Unternehmens ist nicht der einzige Weg, der in die Selbständigkeit führt. Sie können auch auf bereits entwickelte Modelle oder Geschäftsideen zurückgreifen. Zum Beispiel über eine der folgenden  Möglichkeiten:

Alleinvertretung & Lizenznahme

Bei der Alleinvertretung oder Lizenznahme sollten Sie vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages unbedingt eine Fachperson beiziehen. Denn diese Vertragstypen sind in der Schweiz nicht eindeutig geregelt. Weiter kann bei der Einzelfirma die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit aufgrund der Vertragsbedingungen in Frage gestellt werden, dies insbesondere wenn Sie Vertragspartner aus dem Ausland haben.

Franchising

Denken Sie generell daran, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit in Abhängigkeit Dritter aufnehmen und eine Einzelfirma gründen möchten, frühzeitig abzuklären, ob die geplante Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird.

Die bekannteste Form einer abhängigen Selbständigkeit ist das Franchising. Franchisenehmer übernehmen vom Franchisegeber das zeitlich befristete Recht, eine Marke bzw. das Konzept zu nutzen. Dafür wird der Franchisenehmer geschult. Weiter kann er Unterstützung beim Wareneinkauf oder bei der Werbung beanspruchen.

Um die Tätigkeit aufzunehmen, entrichtet der Franchisenehmer einen einmaligen finanziellen Betrag. In der Regel leistet er ausserdem jährliche Umsatzabgaben. Lassen Sie sich bei Interesse von einer unabhängigen Person beraten oder unterhalten Sie sich mit Franchisnehmern, die vom fraglichen Franchisegeber bereits unter Vertrag genommen wurden. Mehr Information auf dieser Website oder beim Schweizer Franchise Verband

Strukturvertrieb & Direktverkauf

Eine weitere immer wieder diskutierte Version der Selbständigkeit ist der sogenannte Strukturvertrieb. Er wird auch Multi-Level-Marketing genannt und funktioniert nach dem Schneeballprinzip. Beim Strukturvertrieb übernehmen Sie Waren und Werbematerial und versuchen, dieses zu verkaufen. Gleichzeitig suchen Sie - und erst ab diesem Punkt wird es finanziell interessant - mögliche Partner, die wiederum Waren und Werbematerial über Sie beziehen. Sie sind dann am Umsatz Ihrer Subverkäufer beteiligt. Sie verkaufen dabei nicht in erster Linie Waren, sondern suchen möglichst viele Vertriebspartner. Das Hauptproblem bei diesem System ist die schnelle Sättigung des Marktes. Häufig ist das Geschäft schon gelaufen, wenn Sie angesprochen werden.

Beachten Sie, dass Formen des Schneeballprinzips mit dem Schweizerischen Lotteriegesetz in Konflikt stehen. Ob die jeweilige Form des Strukturvertriebes noch legal ist, wird vom Bundesamt für Justiz beurteilt. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist, dass die Verkäufer nicht nur durch das Einbinden weiterer Vertriebspartner, sondern auch durch den Warenverkauf ein ausreichendes Einkommen erzielen.

Anders verhält es sich beim Direktverkauf, wo es darum geht, Waren zu verkaufen. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen sind im Schweizerischen Verband der Direktverkaufsfirmen zusammengeschlossen. Dieser hat einen für die Mitglieder verbindlichen Kodex entworfen. Ziel ist es, sich klar von den Strukturvertrieben zu unterscheiden.

Der Direktvertrieb wird sozialversicherungsrechtlich häufig als Anstellung und nicht als selbständige Tätigkeit eingestuft. Da diese Form der Tätigkeit selten existenzsichernd ist, eignet sie sich eher als Nebenerwerb. Mehr zum Thema Anerkennung der Selbständigkeit