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Handelsregister

Inhalt des Handelsregisters

Das Handelsregister (HR) ist ein amtliches Verzeichnis verschiedener Unternehmensformen und erteilt insbesondere Auskunft über die Firmenbezeichnung, den Zweck, die Haftungsverhältnisse, die Organe und die Vertretungsverhältnisse. Das Register enthält unter anderem Eintragungen über:

  • Einzelunternehmen
  • Kollektivgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV)
  • Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
  • Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
  • Institute des öffentlichen Rechts
  • Zweigniederlassungen

Bedeutung HR-Eintrag

Bei bestimmten Rechtsformen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Stiftung) ist der Eintrag in das Handelsregister Entstehungsvoraussetzung.

Andere Unternehmensformen (z.B. Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein, Institute des öffentlichen Rechts) bestehen grundsätzlich unabhängig vom Handelsregistereintrag, sind jedoch ab Eröffnung des Betriebes verpflichtet, sich eintragen zu lassen, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 934 Abs. 1 OR).

Die im Handelsregister eingetragenen Firmen geniessen den Firmenschutz gemäss Art. 946 und Art. 951 OR.

Zuständiges HR-Amt

Die Handelsregister werden kantonal geführt. Der Eintrag hat im Register des Kantons zu erfolgen, in welchem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Allfällige Zweigniederlassungen sind jeweils im Register am Sitz der Niederlassung einzutragen.

Eintragungsverfahren

Für die Eintragung sind eine schriftliche, mit beglaubigten Unterschriften versehene Anmeldung sowie - je nach Rechtsform unterschiedliche - Belege einzureichen. Die Einzelheiten zum Eintragungsverfahren sind im Obligationenrecht (OR) und insbesondere in der Handelsregisterverordnung geregelt.

Öffentlichkeit des HR

Die Informationen und Eintragungsbelege der Handelsregister sind für jedermann zugänglich. Gegen Gebühr können Registerauszüge oder Belegaktenkopien verlangt werden. Alle Neueintragungen, Änderungen und Löschungen werden ferner im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Eidg. Amt für das HR

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister in Bern führt ein zentrales Register aller in der Schweiz eingetragenen Firmenbezeichnungen (Zefix). Bei dieser Amtstelle kann abgeklärt werden, ob ein Firmenname in der Schweiz bereits existiert.