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Wichtigste Etappen GmbH
Vorausgesetzt Sie sind gut vorbereitet, können Sie die für die Gründung erforderlichen offiziellen Handlungen - die Schritte 3 bis 5 der folgenden Aufzählung - innert weniger Tage erledigen. Für detailliertere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Checkliste Gründung zu konsultieren.
Schritt 1:
Vorabklärungen für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
Diese Vorabklärungen schliessen auch die Klärung der Verfügbarkeit des geplanten Firmennamens mit ein. Sie können sich selber darum kümmern oder beraten lassen, z.B. durch
- ein Mitglied des Schweiz. Treuhänder-Verbandes oder der Treuhand-Kammer
- ein Mitglied des Schweiz. Anwaltsverbandes oder des Zürcher Anwaltsverbandes
- einer Bank
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Gründungstermin beim Notariat. Welche Personen anwesend sein müssen, können Sie unter Schritt 3 nachlesen.
Schritt 2:
Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung und -belege bzw. Gründungspapiere
Entweder bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen selber vor oder lassen sie von einem Treuhänder, Anwalt oder einer Bank erstellen. Dies kostet zwischen CHF 2'000 und 5'000.
Wir haben Ihnen auf dieser Website ein Beispiel mit allen erforderlichen Unterlagen zur Illustration des Prozesses erstellt: Link zum Beispiel. Es empfiehlt sich jedoch, im konkreten Fall nochmals Rücksprache mit dem Notariat und dem Handelsregisteramt zu nehmen, um sicherzustellen, dass nichts vergessen geht.
Falls Sie die Unterlagen selber aufbereiten, empfiehlt es sich, diese durch das Handelsregisteramt vorprüfen zu lassen. Regulär kostet das CHF 200 bis 300 und dauert in der Regel sieben Arbeitstage. Sollte die Gründung besonders dringend oder komplex sein, und sind beim Handelsregisteramt entsprechende Kapazitäten vorhanden, kann um eine Task-Force-Vorprüfung ersucht werden. Diese kostet CHF 350 pro Stunde und wird auf den im Voraus vereinbarten Termin vorgenommen.
Falls das Aktienkapital bar einbezahlt werden soll, so ist der erforderliche Betrag auf einem Sperrkonto bei einer Bank zu hinterlegen und die entsprechende Bescheinigung einzuholen.
Soll das Kapital der GmbH durch die Einlage von Sachwerten (beispielsweise ein Fahrzeug oder ein Geschäft mit Aktiven und Passiven) liberiert werden, so ist zwischen dem Veräusserer (Sacheinleger) und der in Gründung befindlichen GmbH ein schriftlicher Übertragungsvertrag (Sacheinlagevertrag) abzuschliessen. Für die Eintragung der neuen Gesellschaft sind verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften zur Transparenz zu beachten, und es müssen zusätzliche Handelsregisterbelege erstellt und eingereicht werden. Diesbezüglich ist es empfehlenswert, sich von einen Anwalt oder Treuhänder beraten zu lassen.
Bestimmen Sie eine zugelassene, unabhängige Revisionsstelle und holen Sie die entsprechende Wahlannahmeerklärung ein. Unterliegt eine Gesellschaft der eingeschränkten Revisionspflicht, so kann sie mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die Revision verzichten, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.
Schritt 3:
Notarielle Beurkundung der Gründung
Nehmen Sie mit dem Notar frühzeitig Kontakt auf und beliefern Sie ihn vorgängig mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen, damit er die Gründungsurkunde vorbereiten kann.
Beim Gründungstermin müssen alle Gründungsmitglieder bzw. deren Vertreter anwesend sein und sich mit amtlichen Dokumenten (Pass) ausweisen können. Stellvertreter haben sich ebenfalls auszuweisen und eine entsprechende amtlich beglaubigte Vollmacht vorzuweisen. Der Notar beurkundet den Gründungsakt und beglaubigt alle Unterschriften.
Sie können die notarielle Beurkundung beim nächstgelegenen Notariat vornehmen.
Schritt 4:
Anmeldung beim Handelsregister
Nun können Sie die Gründungsurkunde mitsamt unterzeichneter Anmeldung und Belege zur Anmeldung beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Bleicherweg 5, 8022 Zürich (Auskünfte unter Tel. 043 259 74 00) vorbeibringen oder an dieses senden. Vorausgesetzt, dass die Unterlagen vollständig und gesetzeskonform sind, ist Ihr Unternehmen in der Regel innert sieben Arbeitstagen im Handelsregister eingetragen (die Kosten liegen in der Regel zwischen CHF 800 und 1'000). Sofern erwünscht, kann bereits vor der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt eine Eintragungsbestätigung ausgestellt werden. Dies kostet zusätzlich CHF 120.
Schritt 5:
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Im Anschluss an den Handelsregister-Eintrag lassen Sie sich bei der SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich, Tel +41(0) 1 448 50 00, als Arbeitgebender erfassen. Es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
Schritt 6:
Anmeldung Mehrwertsteuer
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