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Geistiges Eigentum

Diese Inhaltsseite wurde in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern erstellt.

Die Ergebnisse von langwierigen Anstrengungen und Denkprozessen bei technischen Erfindungen, neuen Gestaltungselementen oder innovativen Produktenamen bzw. -logos können geschützt werden. Zusammenfassend werden die gesetzlich definierten Rechte an geistigen Schöfpungen - Patenten, Marken, Design und Urheberrecht - als Geistiges Eigentum (Immaterialgüterrecht IGR) bezeichnet.

Das IGR gibt den Inhabern das Recht, sich gegen Kopien oder missbräuchliche Verwendung von kreativen Schöpfungen, innovativen Lösungen und griffigen Namen zu schützen. Es wird zwischen gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrechten unterschieden.

Gewerblicher Rechtsschutz

Das IGE ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die folgenden Schutzrechte: 

Patentschutz für eine technische Erfindung
Designschutz für die Form eines gestalteten Gegenstandes
Markenrecht für die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen
Schutz von Topografien von Halbleiter-Erzeugnissen

Ebenfalls zum gewerblichen Rechtsschutz zählt der Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Detaillierte Informationen finden Sie im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Schutzrechte verbieten das Kopieren und das missbräuchliche Verwenden von geistigen Werten und kreativen Schöpfungen. Die geschützte Erfindung darf beispielsweise während der Dauer von 20 Jahren nur mit Genehmigung des Patentinhabers verwendet werden.

Schutzrechte sind nur im entsprechenden Land gültig, wo sie beansprucht und eingetragen sind.

Urheberrechte

Literarische oder künstlerische Werke wie Texte, Gemälde, Fotografien oder Musikkompositionen müssen nicht aktiv geschützt werden. Sie sind bei ihrer Entstehung automatisch urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet auch, dass kein besonderer Vermerk auf dem Werk selber nötig ist. Aus diesem Grund haben Zusatzbezeichnungen wie "Copyright" oder "alle Rechte vorbehalten" oder "©" keinen Einfluss auf den Schutz.

Sie können sich aber für Drittpersonen als sehr nützlich erweisen und dienen in gewissen Fällen als eine Art Warnung. Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht

Firmenname

Klären Sie vor der Firmengründung die Verfügbarkeit des geplanten Firmennamens ab. Denken Sie daran, dass Sie nicht bereits eingetragene Marken oder Logos verwenden. Informationen zu bestehenden Schutzrechten in der Schweiz finden Sie kostenlos im Schutzregister Swissreg des IGE. 

Mehr zum Thema
> Firmenname & Domain
> Schutzrechte

Wichtige Auskunftstellen

ProLitteris (Literatur, Fotografie und bildende Kunst)
SUISA (musikalische, nicht-theatralische Werke)
SUISSIMAGE (audiovisuelle Werke)
SSA (wort- / musikdramatische und audiovisuelle Werke)
SWISSPERFORM (verwandte Schutzrechte)


Ausländische Schutzrechte

Die Eintragung von Schutzrechten im Ausland ist nicht einfach und kann sehr kostspielig werden. Die sogennanten "internationalen Verfahren" vereinfachen und harmonisieren die Verfahren für die einzelnen Schutzrechte. In jedem Falle ist hierbei eine Mitarbeit eines spezialisierten Patent- oder Markenanwalt ratsam. In vielen Fällen ist das IGE "receiving office" für die internationale Anmeldung.

Private Register & Datenbanken

Das IGE warnt auf seiner Website vor kostenpflichtigen Einträgen bei privaten Registern und Datenbanken. Diese Einträge sind weder notwendig noch empfehlenswert. Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Informationstext.