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Firmenname & Domain
Firmenbildung
Die Firma ist der Name des Trägers eines Unternehmens (z.B. Name des Einzel-unternehmens, der Aktiengesellschaft, der GmbH). Die für die Bildung einer Firma geltenden Regeln können insbesondere den folgenden Bestimmungen entnommen werden:
- Grundsätze Firmenbildung: Art. 944 ff.OR
- Handelsregisterverordnung: Art. 26 HRegV
- Anleitung und Weisung an die kantonalen Handelsregisterbehörden betreffend die Prüfung von Firmen und Namen
- Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlichen Organisationen
Eine Firmenbezeichnung, welche die Firmenbildungsregeln verletzt, darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Um vor der Gründung abzuklären, ob Ihre Firma den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie einen Entwurf der vorgesehenen Firmenbezeichnung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung einreichen.
Firmengebrauch
Die Firmenbezeichnung ist so zu verwenden, wie sie im Handelsregister eingetragen wurde. In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a OR).
Firmenschutz
Eine Firma ist gemäss Art. 946 und Art. 951 OR geschützt, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei einem Einzelunternehmen, einer Kollektiv- oder einer Kommandit-gesellschaft besteht der Schutz lediglich in der Gemeinde des Unternehmenssitzes. Bei der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Genossenschaft erstreckt sich der Schutz über die ganze Schweiz.. Der firmenrechtliche Schutz bezieht sich aber nicht auf grafische Besonderheiten der Firma oder des Namens (Design, Logo, Farbe, Fettdruck, Kursivschrift usw.). Solche können weder im Handelsregister eingetragen noch firmenrechtlich geschützt werden. Diesbezüglich steht allenfalls der Markenschutz zur Verfügung (siehe weiter unten).
Firmenname, Domain, Marke
Diese drei Kennzeichen einer Firma hängen sehr eng zusammen und sollten aufeinander abgestimmt sein (für die Marke siehe das Thema Schutzrechte). Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Firmennamens abzuklären, ob der gleiche Domain-Name und der Firmenname als Marke noch verfügbar sind. Diese Kennzeichentrilogie kann den Wiedererkennungswert Ihres Firmennamens stark erhöhen und verhindert den Missbrauch durch Dritte.
Firmenname
Um feststellen zu können, ob Ihre geplante Firmenbezeichnung mit einer bereits im Handelsregister eingetragenen identischen oder ähnlichen Firma kollidiert, können Sie auf der Firmendatenbank des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister Zefix eine erste Prüfung vornehmen. Es empfiehlt sich zudem dringend, vor jeder Neugründung oder Firmenänderung eine Firmenrecherche beim Eidg. Amt für das Handelsregister in Auftrag zu geben.
Bitte beachten Sie, dass eine Firmenbezeichnung nicht reserviert werden kann.
Das Handelsregisteramt muss eine im Vergleich zu einer bereits registrierten ähnliche Firmenbezeichnung eintragen. Nur absolut identische Firmen hat es von Amtes wegen zurückzuweisen. Die Frage, ob zwei Firmen ähnlich und somit eine Verwechslungsgefahr besteht, hat das zuständige Gericht auf Klage hin zu beurteilen (vgl. Art. 956 OR). Es empfiehlt sich jedoch, einen einzigartigen Firmennamen möglichst ohne Verwechslungs-gefahr zu wählen. Die Wiedererkennung Ihres Firmennamens durch Ihre Kunden wird damit sichergestellt.
Domain-Name
Auch beim Internet Domain-Namen ist es sinnvoll möglichst frühzeitig abzuklären, ob die gewünschte Bezeichnung noch verfügbar ist. Wenn ja, ist diese so rasch als möglich zu registrieren. Hinweis: Die Besitzer von Internet-Domain-Namen sind nicht verpflichtet diese zu benützen. Es können also Namen bereits vergeben sein, obwohl Sie hierzu keine Internetseiten vorfinden. Nur die Registrierungsstellen (private Organisationen, nicht staatlich) können Ihnen verlässlich bestätigen, dass ein gewünschter Domain-Name noch frei ist.
Registrierung der Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li bei: SWITCH
Registrierung der Domain-Namen mit den Endungen .com, .biz, .net, .org, .info etc. Es bestehen mehrere Registriermöglichkeiten durch private Anbieter oder durch Ihren Internet-Provider.