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Finanzierung
Die Finanzierung des Vorhabens ist ein wichtiger Schritt beim Unternehmensstart. Sehr zu empfehlen ist es, die Finanzierung vor der Unternehmensgründung zu regeln. Denn käme es nach der Gründung zu einem negativen Finanzierungsentscheid, müsste das Vorhaben rückgängig gemacht werden, was unnötige Kosten verursachen würde.
Ferner ist zu beachten, dass für jedes Vorhaben eigene Mittel erforderlich sind. Eine vollständige Fremdfinanzierung ist somit praktisch ausgeschlossen. Durch den Einsatz von Eigenkapital zeigen Sie einem Kapitalgeber auch, dass Sie selbst an das Vorhaben glauben. Im Folgenden werden Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen sowie spezielle Finanzierungsinstrumente dargestellt.
Eigenkapital
Grundsätzlich gilt, dass die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals eng mit dem Risiko des Vorhabens verknüpft ist. Bei Vorhaben mit hohen Risiken kann es vorkommen, dass kein Fremdkapitalgeber gefunden werden kann. Somit ist das ganze Projekt mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Deshalb ist es entscheidend, sämtliche Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital zu kennen.
Zuerst kommen die eigenen Mittel des Unternehmers. Diese können aus seinen Ersparnissen, aus Erbvorbezügen oder aus einem Vorbezug von Vorsorgegeldern stammen. Beim Vorbezug sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- ein Vorbezug ist nur bei der Gründung einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft möglich
- die Anerkennung der Selbständigkeit im Hauptberuf durch die Sozialversicherungsanstalt ist erforderlich
- bei verheirateten Unternehmern hat der Ehepartner seine Zustimmung zu geben
Wenn immer möglich, ist vom Vorbezug der Vorsorgegelder abzusehen.
Zusätzlich kann der Unternehmer die Eigenkapitalbasis seines Unternehmens u.a. durch folgende Finanzierungsmöglichkeiten verstärken:
- Belehnung seiner Liegenschaft
- Belehnung von Wertschriften und / oder Versicherungspolicen
- Familiendarlehen (sogenannte Friends and Family)
Diese Finanzierungsformen sind günstiger als die Aufnahme von Fremdkapital durch das Jungunternehmen selbst. Darum sollten diese Finanzierungsformen soweit wie möglich ausgeschöpft werden.
Eine weitere Möglichkeit an Eigenkapital zu gelangen, besteht darin, einen Investor am Projekt resp. dem Unternehmen zu beteiligen, z.B. einen Business Angel (BA, bei einem Kapitalbedarf von ca. CHF 100'000) oder eine Venture Capital Gesellschaft (VC, bei einem Kapitalbedarf über CHF 500'000). Der grosse Vorteil dieser Finanzierungsquelle ist, dass neben dem Kapital zusätzlich wertvolles Knowhow in die Firma einfliesst.
Konventionelles Fremdkapital
Zur Finanzierung des Umlaufvermögens werden Betriebskredite, in der Regel in Form von Kontokorrentkrediten, gewährt. Die Höhe des Zinssatzes ist primär abhängig vom Risiko der Finanzierung und den angebotenen Sicherheiten (z.B. Debitoren, Bürgschaften, etc.). Die Höhe des Kredites richtet sich u.a. nach dem Umsatz und dem Cash Flow der Gesellschaft.
Investitionskredit der Bank
Dieser Kredit wird zur Finanzierung des Anlagevermögens verwendet. Die Höhe des Zinssatzes ist primär abhängig vom Risiko der Finanzierung und den angebotenen Sicherheiten (z.B. Grundpfand, etc.).
Investitionsgüter-Leasing
Als Alternative zur Aufnahme von Investitionskrediten bietet sich das Leasing an. Die Leasinggesellschaft stellt hier dem Unternehmen die Anlagen gegen eine monatliche Leasinggebühr zur Verfügung. Das Eigentum bleibt bei der Leasinggesellschaft. Leasingverträge beinhalten häufig eine Kaufoption, die es dem Leasingnehmer ermöglicht, die Anlagen am Ende der Laufzeit zu einem im voraus bestimmten Preis zu übernehmen. Da die Finanzierung über Leasing liquiditätsschonend ist, eignet sich diese Form ausgesprochen gut für Jungunternehmen.
Handelsfinanzierung der Bank
Für exportorientierte Unternehmen bestehen Lösungen, welche die Abwicklung grenzüberschreitender Lieferungen vereinfachen. Dazu zählen Akkreditive, Dokumentarinkasso, Bankgarantien, etc. Die Konditionen für diese Produkte werden situativ vereinbart.
Factoring
Beim Factoring können die Debitoren bereits vorgängig an eine Factorgesellschaft verkauft werden. Diese kümmert sich dann um das Inkasso. Da die Kosten relativ hoch sind, eignet sich diese Lösung erst ab einem jährlichen Umsatzvolumen von mindestens CHF 1 Mio.
Mezzanine Finanzierungen
Bei mezzaninen Finanzierungen geht der Fremdkapitalgeber bewusst ein höheres Risiko ein als bei konventionellen Finanzierungen. Beim Wandeldarlehen wird das zusätzliche Risiko mit der Wandelmöglichkeit in Aktien der Gesellschaft entschädigt. Beim partiarischen Darlehen verfügt der Gläubiger nicht über ein Wandelrecht. Er erhält eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung nach Erreichen des Break Even. Der Kapitalgeber erhält erst dann eine Abgeltung für das eingegangene Risiko, wenn die Unternehmung dies aus operativem Cash Flow selbst erwirtschaften kann.
Sowohl das Wandeldarlehen als auch das partiarische Darlehen eignen sich vor allem für Jungunternehmen, mit einer tieferen Eigenkapitalausstattung und hohem Wachstumspotenzial.
Eidg. Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft
Die Eidgenössische Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung bezweckt die Förderung des Technologietransfers von der Forschung an den schweizerischen Hochschulen und anderen staatlichen Laboratorien in die Industrie zur Schaffung von eigenständigen wirtschaftlichen Aktivitäten in der Schweiz.
Die Stiftung will initiativen Hochschulabsolventen und Jungunternehmer helfen, innovative und aus dem Forschungsbereich resultierende Geschäftsideen so weit zu konkretisieren, dass ein Antrag für Venture Capital bei den Banken und Investoren gestellt werden kann. Die Starthilfe erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens (Seed Money) oder allenfalls einer Kapitalbeteiligung bis maximal CHF 150'000.
Bürgschaftsgenossenschaften
Bürgschaften von Bürgschaftsgenossenschaften eröffnen Unternehmen die Möglichkeit, via Bank an Fremdkapital zu gelangen und dies zu attraktiveren Konditionen. Mehr Informationen zum gewerblichen Bürgschaftswesen. Für Unternehmen aus dem Kanton Zürich ist die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft OBTG der Ansprechpartner. Dies sowohl in der Gründungs- als auch in einer späteren Phase. Fallbeispiele finden Sie in der Broschüre der OBTG.
Für Unternehmerinnen gibt es noch die SAFFA, die Bürgschaftsgenossenschaft von Frauen für Frauen. Link zum Kurzportrait einer Zürcher Unternehmerin, die von der SAFFA-Bürgschaft Gebrauch gemacht hat.
GO! Ziel selbstständig
Der Verein GO! Ziel selbstständig unterstützt Personen, die sich selbstständig machen wollen. GO! bietet Beratung und bei Bedarf Coaching und Schulung an. Ebenso kann GO! für erfolgversprechende Geschäftsideen Mikrokredite an Privatpersonen vermitteln. Partnerbank von GO! ist die Zürcher Kantonalbank. Die Mikrokredite liegen meist zwischen CHF 5'000 und 40'000. Diese Kredite müssen marktüblich verzinst und in der Regel innert drei Jahren zurückbezahlt werden. Das auf den Bedarf ausgerichtete Coaching und die Begleitung der Kreditnehmenden dauert im Prinzip bis zur vollständigen Rückzahlung des Mikrokredites.