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Buchhaltung
Die Buchhaltung spielt in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle. Doch sind alle Unternehmen zur Buchführung verpflichtet? Und wie lange dauert ein Geschäftsjahr?
Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen sowie praktische Tipps und Hinweise, die gemeinsam mit der Sektion Zürich von TREUHAND | SUISSE erarbeitet wurden.
Buchführungspflicht
Die Verpflichtung zur Führung einer Buchhaltung ist im Obligationenrecht (OR) geregelt. Nach Art. 957 OR heisst es sinngemäss: Wer verpflichtet ist, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, muss eine ordnungsgemässe Buchhaltung (vollständige Bilanz und Erfolgsrechnung samt Belegen) führen, aus der Vermögenslage, Schulden, Forderungen und Betriebsergebnisse pro Jahr ersichtlich sind.
Wir empfehlen jedoch allen Unternehmen, welche gemäss OR im HR nicht eintragungs- und somit nicht buchführungspflichtig sind, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen. Denn diese eignet sich, je nach Ausgestaltung, auch ausgezeichnet als Führungs- und Kontrollinstrument.
Das Geschäftsjahr
Ein Geschäftsjahr umfasst im Allgemeinen 12 Monate. Im Gründunsjahr kann dieses auch weniger oder mehr als 12 Monate umfassen.
Der Abschlusstermin eines Geschäftsjahres kann frei gewählt werden. Aus praktischen Gründen wird jedoch der 31.12. oder jeweils das Ende eines Quartals empfohlen.
Outsourcen?
Bei der Entscheidung, ob die Buchhaltung selbst geführt oder die Dienste eines externen Spezialisten in Anspruch genommen werden sollen, stellen sich verschiedene Fragen. Es sind dies u.a.:
- Verfügt die buchführende Person über eine breite und vernetzte Kenntnis der Materie und kann sie sich mit permanenter Weiterbildung auf dem Laufenden halten?
- Können die räumlichen, systemtechnischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden?
- Hat die buchführende Person - vor allem während der Aufbauphase - noch genügend Zeit, Energie und Lust, sich selbst mit den Buchhaltungsaufgaben zu befassen?
- Wäre eine Konzentration auf das Kerngeschäft nicht erfolgsversprechender? Wenn keine dieser Fragen vorbehaltlos bejaht werden kann, empfiehlt es sich, einen Treuhänder mit der Buchführung zu beauftragen.
Es sind auch arbeitsteilige und damit kostensparende Formen von Aufträgen denkbar, bei welchen z.B. der Auftraggeber die Kontierung vornimmt und der Treuhänder die restlichen Aufgaben wahrnimmt.
Die Wahl des Treuhänders ist eine wichtige Entscheidung, da in der Regel eine langjährige Geschäftsbeziehung entsteht. Ein möglicher Orientierungspunkt ist die Mitgliedschaft eines Treuhänders in einem Berufsverband: Diese ist an definierte und hochstehende Anforderungen geknüpft.