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2. und 3. Säule
Die Wahl der richtigen Vorsorgeform ist häufig nicht das dringendste Problem, das den Jungunternehmer beschäftigt. Trotzdem raten wir Ihnen, sich frühzeitig über die eigene Vorsorge Gedanken zu machen. Dabei spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle. Denn für juristische Personen besteht eine andere Ausgangslage wie für natürliche Personen.
Juristische Personen
Als Geschäftsführer einer juristischen Person sind Sie Arbeitnehmer des Unternehmens und somit automatisch im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gegen Alter, Invalidität und Tod zu versichern, sofern Ihr jährlicher AHV-Lohn CHF 20'520 überschreitet.
Obwohl alle Gesellschaften die Möglichkeit haben, eine autonome oder teilautonome Pensionskasse zu errichten, ist es für Jungunternehmen aus Kosten- und Risikogründen ratsam, sich einer Sammelstiftung anzuschliessen. Dies befreit Sie weitgehend von den zeitintensiven administrativen Aufgaben, die mit der Führung einer eigenen Pensionskasse verbunden sind. Zahlreiche Banken und Versicherungen sowie einzelne Branchenverbände bieten Vorsorgelösungen über Sammelstiftungen an.
Entscheidungen im Vorsorgebereich haben eine grosse Tragweite. Deshalb empfiehlt es sich, einen Vorsorgeberater beizuziehen.
Als Arbeitnehmer hat der Geschäftsführer einer juristischen Person zusätzlich die Möglichkeit, pro Jahr Beiträge von CHF 6'566 in die 3. Säule einzubezahlen.
Einzelfirma & Personen-Gesellschaft mit Personal
Inhabern von Einzelfirmen und Personengesellschaften mit Angestellten steht es grundsätzlich frei, wie sie sich selber gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod absichern. Möglichkeiten bestehen über die 2. Säule (wie bei den juristischen Personen) oder über die Säule 3a, in welche jährlich bis 20 Prozent des Reingewinns oder maximal CHF 32'832 einbezahlt werden können.
Die 3. Säule kann bei Banken und Versicherungen abgeschlossen werden. Bei der Bank steht der Sparaspekt im Vordergrund, bei der Versicherung hingegen der Risikoaspekt. Trotz der Abzugsmöglichkeiten lohnt es sich für den Unternehmer, dessen Einkommen CHF 150'000 übersteigt, in die Pensionskasse seiner Arbeitnehmer einzutreten. Dies aus folgenden Gründen:
- Es sind höhere Abzüge als CHF 32'832 pro Jahr möglich.
- Für die Versicherung von Alter, Invalidität und Tod kommen Kollektiv-Leben-Tarife zur Anwendung. Diese sind günstiger als Einzel-Leben-Tarife.
- Durch die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse reduziert sich der AHV-pflichtige Gewinn, woraus tiefere Unternehmenssteuern resultieren.
- Es besteht die Möglichkeit die Steuern mittels Einkäufe in die Berufliche Vorsorge zu optimieren.
- BVG-Versicherte können zusätzlich zu den Pensionskassenbeiträgen pro Jahr CHF 6'566 in die Säule 3a einbezahlen.
Einzelfirma & Personen-Gesellschaft ohne Personal
Inhaber von Einzelfirmen und Personengesellschaften ohne Angestellte haben nur die Möglichkeit, sich über ihren Branchenverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG innerhalb der 2. Säule zu versichern. Als Alternative stehen Ihnen die Möglichkeiten im Rahmen der Säule 3a offen. D.h. sie können jährlich bis 20 Prozent des Reingewinnes, maximal jedoch CHF 32'832 in die Säule 3a einzahlen.